Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.